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Jetzt aber schnell🚨!

Bitte beachte, dass für öffentliche Einrichtungen nicht das BFSG, sondern die BITV 2.0 gilt, die seit 2019 in Kraft ist und zur barrierefreien Gestaltung von Websites verpflichtet. Wenn Du noch keine Maßnahmen ergriffen hast, ist jetzt dringend Handeln angesagt! Kontaktiere uns jetzt, um sicherzustellen, dass Deine Website den gesetzlichen Anforderungen entspricht!

Wir verarbeiten deine Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung, dort Ziffer 4. Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Haftungsausschluss: Die Ergebnisse des BFSG Schnelltests sowie die daraus abgeleiteten Empfehlungen ersetzen keine rechtliche Beratung durch einen qualifizierten Anwalt für IT-Recht. Sie dienen lediglich als erste Orientierung bezüglich des Geltungsbereichs des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes (BFSG). vierdimensional bietet keine rechtliche Beratung an. Für eine verbindliche und rechtssichere Einschätzung, ob eine Website unter das BFSG fällt, raten wir, einen Fachanwalt für IT-Recht zu konsultieren.

Was bedeutet barrierefrei für Websites?

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Wahrnehmbarkeit:

Alle Inhalte sollten für alle Sinne zugänglich sein, z.B. durch alternative Bildtexte, Untertitel, Audiodeskriptionen und anpassbare Kontraste sowie Schriftgrößen.

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Bedienbarkeit:

Websitefunktionen müssen einfach und vollständig per Maus bedienbar sein, um Menschen mit motorischen Einschränkungen den Zugang zu erleichtern.

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Verständlichkeit:

Eine einfache Sprache und eine intuitive Navigation gewährleisten, sodass alle Nutzer die Website problemlos nutzen können.

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Robustheit:

Websites sollten mit verschiedenen Technologien und Assistenztools wie Screenreadern kompatibel sein und auch künftig zuverlässig funktionieren.

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